Forderungen für Nachtragshaushalt

Am kommenden Montag (22.05.2023) steht im Finanzausschuss (17 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses) die Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplans 2023 und Anpassung des Investitionsprogramms bis 2026 auf der Tagesordnung.

 

Was auf den ersten Blick recht sperrig klingt, bildet letztlich die Ausrichtung der Aper Kommunalpolitik in Bezug auf die durchzuführenden Investitionen in den kommenden Jahren ab.

 

Und hier hat sich unsere UWG-Fraktion in der gestrigen Fraktionssitzung darauf verständigt, welche Anpassungen noch erforderlich sind, damit wir dem Nachtragshaushalt samt Investitionsprogramm zustimmen können.

 

So sollte  nach unserer Auffassung der Neubau des Baubetriebshofs in Hengstforde für das Jahr 2024 eingeplant werden. Der Bau der geplanten zusätzlichen Kindertagesstätte sowie die Sanierung der Aper Sporthalle sollen im Jahr 2025 erfolgen. Hierbei gilt es natürlich etwaige Förderprogramme, wie z.B. die geplante  Städtebauförderung aus der Aper Quartiersentwicklung zu berücksichtigen.

 

Nachdem im jetzigen Entwurf keine Mittel mehr für den Mensabau in der Aper Schule vorgesehen sind, erwarten wir, dass diese wieder aufgenommen werden. Die Mittagsverpflegung in unseren Schulen muss im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen hohen Stellenwert für unsere Gemeinde haben, so dass wir die Planung der neuen Mensa nebst Mittelaufnahme in der Investitionsplanung für das Jahr 2024 erwarten.

 

Zu guter Letzt fehlen in der aktuellen Version des Nachtrags auch Mittel für die Co-Finanzierung von geförderten Maßnahmen, die aus der Aper Quartiersentwicklung entstehen sollen. Sind hierfür keine Mittel vorhanden, können auch keinerlei Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Bei all den Investitionen, die auf die Gemeinde Apen zukommen ist es uns besonders wichtig, dass diese nicht in einer höheren Steuerbelastung unserer Bürgerinnen und Bürger münden. Wer sich für den Ausgang dieses Verfahrens interessiert, ist in der Sitzung am Montag herzlich willkommen.